Allgemeine Geschätsbedingungen Abenteuer in Mecklenburg Vorpommern GmbH (AiMV)
VERTRAG: a.) Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Kunde den Abschluß eines Vertrages für die Dauer von 2 Wochen verbindlich an. Der Kunde erhält dann umgehend eine Bestätigung von Abenteuer in Mecklenburg Vorpommern (AiMV).
Mit Erhalt dieser Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 25,00, fällig. Diese
Anzahlung ist vom Kunden innerhalb von 10 Tagen auf das in der Bestätigung angegebene Konto von AiMV zu leisten.
Ebenfalls innerhalb dieser Frist hat der Kunde AiMV seine vollständige Anschrift samt Telefonnummer mitzuteilen.
Erst mit dem fristgerechten Eingang der Anzahlung und der Anschrift kommt ein verbindlicher Vertrag zu stande.
b.) Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot von AiMV. Stimmt der Kunde dem
(z.B. durch rechtzeitige Zahlung der Anzahlung) zu, kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebotes zu stande.
c.) Diese Vertragsbedingungen sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages. Jede Änderung bedarf der Schriftform.
ZAHLUNG: a.) Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 25,00, fällig.
b.) Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Leistungsbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
DOKUMENTE: Sollten erforderliche Dokumente dem Kunden wieder Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn
vorliegen, hat dieser sich unverzüglich mit AiMV in Verbindung zu setzen.
LEISTUNGSERBRINGUNG: a.) AiMV ist berechtigt aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von Leistungsänderungen ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
b.) Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen,
sofern der Leistungsträger hierfür eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber vor Ort eine gemeinsame Niederschrift gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
RÜCKTRITT SEITENS DES KUNDEN: Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet bereits ausgehändigte Unterlagen zurückzugeben. AiMV ist berechtigt eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Leistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. AiMV ist berechtigt eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz- Vertragspartner gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Preises wie folgt berechnet wird.
Bei einem Rücktritt
a.) bis zum 30. Tag vor Leistungsbeginn 20%, mindestens € 20,00
bis zum 22. Tag vor Leistungsbeginn 25%
bis zum 15. Tag vor Leistungsbeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Leistungsbeginn 50%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Leistungsbeginn 75%
am Tag des Leistungsbeginns, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Leistungsbeginn 95%
b.) Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments (ohne Verpflegung)
bis zum 45. Tag vor Leistungsbeginn 20%, mindestens € 20,00
bis zum 35. Tag vor Leistungsbeginn 50%
vom 34. Tag bis zum letzten Werktag vor Leistungsbeginn 80%
am Tag des Leistungsbeginns, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Leistungsbeginn 90%
c.) Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, das AiMV kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
RÜCKTRITT SEITENS AiMV: a.) Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist AiMV berechtigt den Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsbeginn zu Kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
b.) AiMV ist berechtigt ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten wenn entweder der Vertragspartner die
Leistungserbringung so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Kunden gerechtfertigt ist.
VERTRAGSAUFHEBUNG WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE: Wird die Leistungserbringung nach Vertragsabschluß infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Leistungserbringung erhält der Kunde sein gezahltes Geld zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für erbrachte Leistungen kann AiMV ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände erst nach Beginn der Leistungserbringung kann der Vertrag ebenfalls von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. In diesem Fall wird AiMV die zur Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. AiMV hat einen Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.
HAFTUNG: a.) Die vertragliche Haftung von AiMV für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf das dreifache vereinbarte
Vertragsentgeld beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
b.) Ausdrücklich als Fremddienstleistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht der Haftung von AiMV.
c.) Wird der Vertrag in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig wenn AiMV eine vom Vertragspartner gesetzte, angemessene Frist hat verstreichen lassen ohne Abhilfe zu schaffen. Eine Fristsetzung entfällt wenn Abhilfe unmöglich ist,
oder von AiMV verweigert wird oder wenn die Vertragskündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
MITWIRKUNGSPFLICHT: a.) Der Kunde ist verpflichtigt seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
b.) Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem
Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muß der Kunde etwaige nicht behobene Mängel AiMV unverzüglich anzeigen.
c.) Mängel der Leistungserbringung sind innerhalb von 1 Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der
Leistungserbringung gegenüber AiMV geltend zu machen. Nach Fristablauf können Mängel nur noch geltend gemacht werden wenn der Kunde an der Fristeinhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
d.) Es wird eine Verjährungsfrist von 1 Jahr vereinbart, sofern nicht eine andere gesetzliche Frist zwingend vorgegeben ist.
SONSTIGES: a.) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Ist eine Vertragsbedingung unwirksam, so tritt an deren Stelle die Regelung die dem Sinn der ursprünglichen Regelung am nähsten kommt.
b.) Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.